Ab sofort sind wir Vermittler des Urlaubschutzpaketes der RMV Versicherung. Dabei handelt es sich um eine Versicherung für Ihre Kaution / bei Schäden und darüber hinaus.
Wer gern einen Camper oder Wohnmobil in Hamburg mietet, soll sich bei Schäden zukünftig weniger Sorgen machen. Als Wohnmobilvermietung Hamburg mit ca. 400 Wohnmobil mieten im Jahr sind wir seit 9 Jahren für unsere Kunden da. Die Schadensquote liegt zwar unter 10 %, nicht zuletzt weil wir sehr großen Wert auf eine gründliche Einweisung indas Wohnmobil und zum Umgang mit Ihrem Camper ab Hamburg legen. Aber es bleibt dabei - Wohnmobil - Reparaturen in Hamburg sind teuer und unbequem.
Unsere Fahrzeuge kommen jedes Jahr neu und sind alle noch in der Garantie - Schäden am Camper müssen alle in den entsprechenden Fachwerkstätten in Hamburg repariert werden, damit die Garantie nicht erlischt. Und wer kennt das nicht - die Reparatur bei Mercedes hat ganz andere Preiose als bei dem Schrauber um die Ecke...
Um das für unsere Wohnmobil - Mieter im Rahmen zu halten arbeiten wir mit der RMV zusammen und bieten unseren Kunden das Urlaubsschutzpaket zu Sonderkonditionen an. Die Kaution / der Selbstbehalt für die Kasko- bzw. Teilkaskoversicherung des Campers betragen bei uns bis zu 1.200 € pro Schadensfall. Schäden die kein Verkehrschaden am Wohnmobil sind müssen die Kunden voll tragen (z.B. Schäden am Interiereur).
Mit dem Urlaubsschutzpaket für 9,95 € am Tag (statt 10,95 € pro Tag bei direkter Buchung) sind Schäden an Ihrem Wohnmobil mieten Hamburg bis zu einem Gesamtvolumen von 1.500 € mit einem Selbstbehalt von 200,00 € abgesichert. Sie hinterlegen 1.200 € Kaution, sollte es zu Schäden kommen so sind diese mit einem Selbstbehalt von 200,00 € bis 1.500 € abgesichert -egal ob ein Schaden, mehrere oder Verkehrsschaden oder nicht.
Darüber hinaus sind folgende Leistungen ebenfalls enthalten:
Versichert sind die vom Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise dem Vermieter vertraglich geschuldeten Stornokosten aus folgenden Gründen: Tod, schwerer Unfall, unerwartet schwere Krankheit der versicherten Person, deren Lebenspartner und deren Angehörigen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft einer Versicherten; erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Personen infolge von: Feuer, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, höhere Gewalt sowie nicht vorhersehbarer Arbeitslosigkeit. Die Selbstbeteiligung beträgt 20 % mindestens jedoch 75,- €.
Bei Abbruch der Reise aus den oben genannten Gründen sind die zusätzlich entstehenden Rückreisekosten versichert.
Voraussetzung zur Erlangung der Rücktrittsdeckung ist der Abschluss der Versicherung spätestens 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Abschlusstag des Mietvertrages, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
Versichert ist das persönliche Gepäck, Haushaltszubehör sowie lose, nicht fest eingebaute Teile bis zu einer Versicherungssumme von insgesamt 8.000,00 EUR. Für Radio, TV, Foto – und Film/Videokamera gilt die Höchstentschädigungsgrenze von 2.500,00 EUR. Zusätzlich gilt Versicherungsschutz für Computer, Mobiltelefone, Funk, Fax- und Telefongeräte, Fahrräder und sonstige Sportgeräte bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze von 3.000,00 EUR.